Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen die Universität Wuppertal bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich für eine Lehramtsstudentin beenden können.
Unsere Mandantin hatte im Studiengang Master of Education eine Modulabschlussprüfung im dritten Versuch endgültig nicht bestanden. Die jeweiligen Prüfungen bestanden zum Teil (rund 20 %) aus offenen Fragen, im Übrigen (rund 80 %) aus Aufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren (hier: multiple-select, also eine oder mehrere Antworten pro Frage waren richtig). Nachdem in der Begründung des Widerspruchs mehrere Verfahrensfehler bei der Durchführung der Prüfungen geltend gemacht wurden, konnte das Verfahren durch einen Vergleich beendet werden. Der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und der Widerspruchsführerin wurden drei (!) neue Prüfungsversuche eingeräumt.
Es zeigte sich in diesem Widerspruchsverfahren einmal mehr, wie fehleranfällig Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren sein können und wie sinnvoll es ist, bereits im Widerspruchsverfahren, anwaltliche Hilfe durch echte Spezialisten in Anspruch zu nehmen.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.