22. Juni 2015Prüfungsrecht

RA Teipel: Erfolg bei Uni Giessen im Prüfungsrecht

Rechtsanwalt Teipel konnte bereits im Widerspruchsverfahren gegen die Justus-Liebig-Universität Giessen einen Erfolg für seinen Mandanten erzielen. Die Widerspruchsgegnerin folgte offensichtlich seiner Argumentation zur fehlerhaften Prüfungsduchführung. Erneut war eine im "Antwort-Wahl-Verfahren" ("Multiple-Choice-Prüfung") durchgeführte Prüfung Gegenstand des Verfahrens. Da Rechtsanwalt Christian Teipel zugleich auch frühere Prüfungsversuche mit angefochten hatte, wurden dem Mandanten zwei neue Prüfungsversuche eingeräumt.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum