20. Oktober 2016Prüfungsrecht

Teipel & Partner | Erfolg bei TH Nürnberg

Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Köln hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm wegen endgültigen Nichtbestehens der Bachelorprüfung bereits im Widerspruchsverfahren gewinnen können. Teipel & Partner Rechtsanwälte legten dar, dass keine wirksame Prüferbestellung durch die Prüfungskommission erfolgt war. Mit Bescheid vom 20.10.2016 half der Prüfungsausschuss der Widerspruchsgegnerin dem Widerspruch ab und nahm den bescheid über das endgültige Nichtbestehen der Bachelorprüfung zurück. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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