13. September 2016Prüfungsrecht | Akademisches Berufsrecht

Teipel & Partner | Erfolg vor VG Düsseldorf

Die auf Hochschul- und Prüfungsrecht spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln hat das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen endgültigen Nichtbestehens der Staatlichen Prüfung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten gewonnen.  Teipel & Partner Rechtsanwälte legten dar, dass der Prüfungsausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen war und dass dieser Verfahrensfehler Einfluss auf das Prüfungsergebnis gehabt haben könnte. Die Beklagte hingegen vertrat die Ansicht, dass dieser Fehler unbeachtlich gewesen sei. Dieser Auffassung trat erteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Absage und gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin einen weiteren Prüfungsversuch einzuräumen. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

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