Hochschulrecht

Das Hochschulrecht ist ein sehr vielseitiges und sehr komplexes Rechtsgebiet, in welchem die landesgesetzlichen Besonderheiten exakt zu beachten sind. Es umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, die sowohl die Organisation und Verwaltung der Hochschule als auch die Rechte und Pflichten der Studierenden betreffen. Um eine rechtskonforme Bildungsumgebung zu schaffen, gibt es bestimmte Aspekte, die Hochschulen besonders beachten müssen.

Kenntnis der geltenden Gesetzeslage

Eine genaue Kenntnis der unterschiedlichen Gesetzeslage in den jeweiligen Bundesländern und deren Rechtsanwalt in der Praxis ist unerlässlich, um Mandate im Hochschulrecht erfolgreich zu führen. Diese Gesetze regeln sowohl die Gründung von Hochschulen als auch deren Organisation und Finanzierung. Zudem enthalten sie detaillierte Regelungen zu den Mindestanforderungen an eine Studienordnung, der Prüfungsordnung und der akademischen Lehre

Auch die Rechte und Pflichten der Studierenden, der Dozenteninnen und Dozenten und den Mitarbeiterinnen der Mitarbeiter der Hochschulen sind geregelt. 

Parallelen zum Prüfungsrecht

Das Hochschulrecht weist Parallelen zum Prüfungsrecht auf, da bei der Durchführung von Prüfungsanfechtungen ebenfalls die landesgesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landeshochschulgesetzes und weiterer Verordnungen auf die Einhaltung der normierten Vorgaben zu überprüfen sind. Insoweit sind vertiefte Kenntnisse und jahrelange Erfahrungen auf dem Feld der Prüfungsanfechtung hilfreich, um hochschulrechtliche Mandate zu bearbeiten. 

Gleichwohl wirkt das Hochschulrecht über das Prüfungsrecht hinaus, wenn beispielsweise die Zusammensetzung von Organen, Gremien oder Ausschüssen zur Diskussion steht. Auch wenn es um die Vergabe von Forschungsaufträgen an externe Dienstleister geht, sind hochschulrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. 

Schließlich findet das Hochschulrecht auch Anwendung, sobald Studierende gegen eine Entscheidung der Hochschule vorgehen und prüfen lassen möchten, ob durch diese Maßnahme ihre Rechte verletzt worden sind.

Zulassungsverfahren

Hochschulen müssen sicherstellen, dass ihre Zulassungsverfahren für die jeweiligen Studiengänge transparent und fair sind. 

Es ist hierbei wichtig, klare und nachvollziehbare Kriterien für die Zulassung festzulegen und diese konsequent und einheitlich anzuwenden. Diskriminierende Praktiken, wie beispielsweise die Benachteiligung bestimmter Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern, sind unzulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Gerade die Zulassungskriterien für die Masterstudiengänge sind immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen. Da jede Hochschule insoweit die Satzungshoheit für die Bestimmung der Kriterien besitzt, gibt es praktisch einen Dschungel an Vorschriften. Dabei versuchen die Hochschulen unter den Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudiengänge ein gewisses Bestenausleseprinzip anzuwenden, was - je nach Einzelfall - zu Ungerechtigkeiten und rechtswidrigen Ablehnungsentscheidungen führen kann.

Die satzungstechnischen Regelungen können dabei im Einzelfall die verfassungsrechtlichen Vorgaben überschreiten bzw. verletzen und sind dann mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) nicht vereinbar. Hierbei ist zu prüfen, ob der Landesgesetzgeber überhaupt eine Ermächtigung für die Hochschulen erlassen hat. Es müsste per Gesetz die Befugnis eingeräumt werden, durch Prüfungsordnungen zu bestimmen, dass für den Zugang zu einem Masterstudiengang ein vorangegangener „qualifizierter“ Abschluss nachzuweisen ist. Hierunter kann bei einer willkürfreien und angemessenen Einschätzung der Hochschule eine Mindestnote im Abschluss des vorausgegangenen (Bachelor-)Studiengangs oder können - als Minus hierzu - Mindestnoten in den Modulen dieses Erststudiengangs, die für den Masterstudiengang eine gehobene Bedeutung haben, gefordert werden. Die Festlegung derartiger Mindestnoten, die als weitere Zugangsvoraussetzung zum gewünschten Masterstudiengang eine subjektive Berufszugangshürde darstellen, ist grundsätzlich mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Sie dient dem Ziel, prognostisch sicherzustellen, dass der Bewerber/die Bewerberin die gegenüber dem Erststudium erhöhten - insbesondere wissenschaftlich betonten - Anforderungen des Masterstudiums wird erfüllen können. Hierfür ist die Höhenlage des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses ein geeignetes Zugangskriterium. Die Zulassungskriterien sind daher auf ihre Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch der Rechtsprechgung zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. 

Studien- und Prüfungsordnungen

Dreh- und zentraler Ausgangspunkt für einen ordnungsgemäßen Hochschulbetrieb sind die Studien- und Prüfungsordnungen. Sie sind sozusagen das Herzstück für einen reibungslosen Hochschulbetrieb. 

Die Studien- und Prüfungsordnungen regeln die Rahmenbedingungen für das Studium und die Prüfungen an der Hochschule. Diese Ordnungen müssen den hohen rechtlichen Anforderungen genügen. Sie müsse klar, hinreichend bestimmt und verständlich formuliert sein und auch mit den landesrechtlichen Vorgaben in den Landeshochschulgesetzen vereinbar sein und selbstredend mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.  

Insbesondere sollten sie die Rechte und Pflichten der Studierenden, die Zugangsvoraussetzungen zu Prüfungen, die Bewertungskriterien und die Möglichkeit der Prüfungsanfechtung umfassend abdecken.

Ebenso sollten Regelungen für die Durchführung von fernelektronischen Prüfungen implementiert sein, die seit der Covid-19-Pandemie erhöht bei der Abnahme von Prüfungsleistungen durchgeführt werden. 

Die Erstellung von Studienordnungen sowie von allgemeinen und fachspezifischen Prüfungsordnungen ist hochkomplex und muss dabei auch die Aufgaben der unterschiedlichen Hochschulgremien und Hochschulorganen entsprechend berücksichtigen und festlegen. Hierfür bedarf es vertiefter Kenntnisse der Zuständigkeiten von Hochschulgremien und Hochschulorganen. 

Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten spielt auch im Hochschulrecht eine entscheidende Rolle und wird an Bedeutung weiter zunehmen, je mehr die Digitalisierung an deutschen Hochschulen Einzug hält. 

Hochschulen müssen sicherstellen, dass sie die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und verantwortungsvoll mit den personenbezogenen Daten ihrer Studierenden umgehen. Dazu gehört auch die transparente Information der Studierenden über die Verarbeitung ihrer Daten und deren Schutz, d.h. die Hochschulen müssen auch Auskunft nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erteilen, wenn derartige Auskunftsansprüche von Studierenden geltend gemacht werden. Werden diese Auskünfte nicht erteilt, können empfindliche Geldbußen drohen. 

Rechtsschutz an Hochschulen

Hochschulen müssen gewährleisten und sicherstellen, dass ihre Studierenden die Möglichkeit haben, ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Dazu gehört die Einrichtung von Beschwerdestellen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren als auch die Unterstützung bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten.

Neben den vorbenannten Aspekten sind ebenso das Auslaufen von Studiengängen, die Durchführung von Wahlen, die Mitwirkungsbefugnis oder die Stimmberechtigung von Mitgliedern, die Teilnahme an oder der Ausschluss von Lehrveranstaltungen ebenso dem Hochschulrecht zuzuordnen wie dies auch bei der Konzeption, der Überprüfung und dem Erlass von Ordnungen/Satzungen der Fall ist. Insoweit unterliegen die Hochschulen dem Recht, unabhängig von ihrer Trägerschaft, einer spezifischen rechtliche Regelung.

Was versteht man unter Hochschulrecht?

Das Hochschulrecht ist ein Rechtsgebiet, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hochschulen und Bildungseinrichtungen auf Hochschulebene regelt. Es dient verschiedenen Zwecken und hat mehrere wichtige Funktionen:

  1. Regulierung der Bildungseinrichtungen: Hochschulrecht regelt die Gründung, Organisation und den Betrieb von Hochschulen. Es legt fest, wie Hochschulen gegründet, strukturiert und verwaltet werden können.

  2. Akademische Freiheit: Das Hochschulrecht schützt die akademische Freiheit, indem es die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre an Hochschulen gewährleistet. Dies ermöglicht es Professoren und Forschern, frei und unabhängig zu forschen und zu lehren.

  3. Zulassung und Studienbedingungen: Es regelt die Zulassung von Studenten, Studienbedingungen, Studiengebühren und andere Aspekte des studentischen Lebens.

  4. Qualitätskontrolle: Hochschulrecht kann auch Mechanismen zur Qualitätssicherung und -kontrolle von Studiengängen und Bildungseinrichtungen vorsehen, um sicherzustellen, dass die Bildung von hoher Qualität ist.

  5. Gleichberechtigung und Diskriminierungsschutz: Es schützt die Rechte von Studierenden und Mitarbeitern und verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung und anderen geschützten Merkmalen.

  6. Forschung und geistiges Eigentum: Das Hochschulrecht regelt die Verwaltung von Forschung und geistigem Eigentum, einschließlich Patenten und Urheberrechten, die an Hochschulen entstehen.

  7. Haushalt und Finanzierung: Es kann auch die Finanzierung und den Haushalt von Hochschulen regeln, einschließlich staatlicher Zuschüsse, Studiengebühren und anderen finanziellen Aspekten.

  8. Rechtsstreitigkeiten und Beschwerden: Das Hochschulrecht bietet einen rechtlichen Rahmen für die Lösung von Streitigkeiten und Beschwerden, die an Hochschulen auftreten können.

Was versteht man unter Akkreditierung?

Akkreditierung ist ein Verfahren zur Bewertung und Anerkennung von Bildungseinrichtungen und Bildungsprogrammen durch unabhängige Organisationen oder Agenturen. Das Ziel der Akkreditierung besteht darin, sicherzustellen, dass Bildungseinrichtungen und Programme bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und den Schülern oder Studierenden eine hochwertige Bildung bieten.

Das Hochschulrecht kann von Land zu Land und von Bundesland zu Bundesland variieren, da Bildung oft auf nationaler oder regionaler Ebene geregelt wird. In jedem Fall ist es jedoch entscheidend, sicherzustellen, dass Bildungseinrichtungen rechtmäßig und transparent betrieben werden und dass die Bildungsqualität und die Rechte der Beteiligten geschützt werden.


Hochschulrecht

für staaliche und private Hochschulen

In den folgenden Bereichen werden wir für Sie als Hochschule (privat/staatlich/Universität) oder als Privatperson tätig. Insbesondere private Hochschulen möchten wir auf unsere Sonderdarstellung zum Privathochschulrecht hinweisen, die dortigen Ausführungen und Dienstleistungen gelten weitgehend jedoch auch für staatliche Hochschulen, die wir ebenso beraten und vertreten. 

Ordnungen

Erstellung / Überarbeitung / Harmonisierung von Prüfungs- und Studienordnungen, Promotionsordnungen, Zulassungsordnungen u.v.m.

Gutachten

z.B. zu Ph.D. und DBA-Verleihung, Moduländerungen, Abschlüssen, Studienverläufen etc. 

Akkredi­tierungs­verfahren

Begleitung in Akkreditierungsverfahren

Digitalisierung

Umfangreiche Beratung bei Digitalisierungsvorhaben jeder Art - zum datenschutz- und prüfungsrechtskonformen Einsatz von KI (z.B. von ChatGPT), zu elektronischen Signaturen und qualifizierten Siegeln.

Datenschut­zrecht

Erhebung – Sicherung – Speicherung – Verarbeitung - Weitergabe von Daten

Richtigstellungsanspruch

Auskunftansprüche DS-GVO – IFG – UIFG

DS-GVO | BDSG | TTDSG

Dienstrecht

Fortlaufende Beratung und Vertretung in dienst- und arbeitsrechtlichen Prozessen

Organ­streit­verfahren

Streitigkeiten zwischen Hochschulorganen, Organmitgliedern, Fraktionen; Kompetenzstreitigkeiten

­Weiter­bildung

Schulungen, Webinare und Fortbildungen

Prüfungs­ausschüsse

Beratung / Unterstützung von Prüfungsausschüssen und Prüfungsämtern

Papierkram? Nein danke. Sie können uns direkt online mandatieren

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

420,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel 540,50 EUR in Gerichtsverfahren.

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatsunterlagen

Über den folgenden link können Sie uns direkt mandatieren. Die Unterzeichnung der Mandatsunterlagen erfolgt mittels qualifizierter elektronischer Signatur (qeS). Bitte halten Sie zur Identitätsüberprüfung Ihren Personalausweis bereit und stellen Sie sicher, dass Sie über ein kamerafähiges smartphone verfügen. Weitere Unterlagen (Bescheide, Korrespondenz etc.) können Sie bequem direkt online hochladen - wir benötigen grundsätzlich keine Unterlagen per Post und auch keine Beglaubigungen. 

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