15. Februar 2022Prüfungsrecht

Wiederholung der mündlichen Prüfung im juristischen Staatsexamen

Vor dem Verwaltungsgericht Münster konnte Rechtsanwalt Christian Reckling zuletzt - nach zäher und intensiver Verhandlung - für seinen Mandanten erreichen, dass er die mündliche Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung wiederholen kann. Nachdem das Justizprüfungsamt dem Widerspruch nicht abgeholfen hat, erhob Rechtsanwalt Christian Reckling Klage. 

Das Verwaltungsgericht konnte insoweit vom Vortrag im gerichtlichen Verfahren überzeugt werden, dass im Rahmen der Bewertung der Prüfungskommission ein erheblicher Beurteilungsfehler vorgelegen hat. Das Prüfungsamt verzichtete auf eine umfangreiche Beweisaufnahme und willigte in dem vom Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleich ein, der eine Wiederholung der mündlichen Prüfung zum Ende des Jahres 2022 beinhaltete. 

Bemerkenswert hierbei ist, dass die Anfechtung von mündlichen Prüfungen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung äußerst komplex ist, insbesondere in der Beweisführung, so dass die Anfechtung eine intensive Auseinandersetzung mit der inhaltlichen Durchführung der mündlichen Prüfung in allen geprüften Rechtsgebieten voraussetzt. Insoweit kann jedem betroffenen Prüfling nur geraten werden, dass unmittelbar nach der mündlichen Prüfung ein Gedächtnisprotokoll angefertigt wird, dass im späteren Verlauf eines möglichen Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens als Beweismittel dienen kann. 

Wir wünschen viel Erfolg in der mündlichen Prüfung und drücken die Daumen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum