Unsere Mandantin hatte die Steuerberaterprüfung nicht bestanden. Das von ihr eingeleitete Überdenkungsverfahren wurde von der Steuerberaterkammer denkbar sorglos behandelt und hatte im Ergebnis keinen Erfolg. Das ebenfalls angerufene Finanzgericht gab der Steuerberaterkammer nochmals Gelegenheit, das Überdenkungsverfahren durchzuführen, aber auch dieser Heilungsversuch wurde nur halbherzig von den Prüfenden betrieben. Dennoch wies das Finanzgericht die Klage erstinstanzlich ab.
Die Revision vor dem Bundesfinanzhof in München war nun erfolgreich. Die Arbeit unserer Mandantin muss erneut bewertet werden.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.