01. Juli 2024Prüfungsrecht

Erfolg Anfechtung Jura Zweite Juristische Staatsprüfung Baden-Württemberg

Erster Teilerfolg im Rahmen einer Anfechtung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg

Was war passiert?

teipel.law wurde beauftragt, die Bewertungen eines Examensdurchgangs (Zweite Juristische Staatsprüfung) in Baden-Württemberg zu kontrollieren.

Hierfür erstellte Rechtsanwalt Christian Reckling zunächst ein umfangreiches Rechtsgutachten und empfahl, einen Teil der überprüften Bewertungen der Aufsichtsarbeiten im Rahmen des Überdenkensverfahrens anzufechten. Dafür wurden umfangreiche Einwandschreiben gefertigt und an die Prüfenden des Landesjustizprüfungsamts in Baden-Württemberg zur Stellungnahme übersandt.

Anfechtung der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten

Die Besonderheit im vorliegenden Verfahren lag darin, dass ein Prüfling aus Baden-Württemberg in einem Internetforum Posts zum Inhalt eines Prüfungsteils der Aufsichtsarbeit Nr. 6 im Strafrecht eingestellt hat. Die Posts enthielten u.a. einen Tipp zu § 32d StPO und der Rücknahme der Revision. Demzufolge wurden die Korrektor:innen vom Landesjustizprüfungsamts im Nachgang angewiesen, Ausführungen der Prüflinge aus dem Prüfungsdurchgang zur Rücknahme der Revision in den Klausurbewertungen nicht zu bewerten. 

Zumindest in derartigen Fällen ist es daher für die Annahme eines Verfahrensfehlers ausreichend, wenn die Beeinflussung des Bewertungsmaßstabs nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann und die Prüflinge im Vertrauen darauf, entsprechende Ausführungen vorzunehmen, wertvolle Prüfungszeit vergeudet haben. Der Prüfling darf dabei kein Nachteil erleiden. Denn es ist nicht ausgeschlossen, sondern liegt vielmehr nahe, dass sich die Prüflinge bei der Einteilung der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit bei der Bearbeitung der nicht bewerteten Prüfungsteilaufgabe darauf einstellen. 

Dieser Verfahrensfehler wurde im Überdenkensverfahren von uns gerügt.

Das Justizprüfungsamt bot unter diesen Voraussetzungen einen Wiederholungsversuch für die Klausur Nr. 6 an. Alternativ kann unsere Mandantschaft die Klausur auch dem Überdenkensverfahren unterziehen.

Praxistipp im Prüfungsrecht

Betroffene Prüflinge, die mit den Bewertungen ihrer Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung (Erstes Juristisches Staatsexamen) oder der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nicht einverstanden sein sollten, empfehlen wir, ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei uns zu buchen. 

Wir informieren Sie detailliert über unsere Vorgehensweise, die Erfolgschancen, die Dauer und die Kosten eines Überdenkensverfahren. 

Verlassen Sie sich auf unsere Fachexpertise.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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