teipel.law wurde beauftragt, die Bewertungen eines Examensdurchgangs (Statliche Pflichtfachprüfung) in Nordrhein-Westfalen auf Bewertungsfehler zu kontrollieren, um das Überdenkensverfahren zu führen, in dem die Prüferinnen und Prüfer davon überzeugt werden können, eine bessere Note zu vergeben.
Hierfür erstellte der mandatsführende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling zunächst ein umfangreiches Rechtsgutachten und empfahl, einen Teil der Prüferbewertungen der Aufsichtsarbeiten im Rahmen des Überdenkensverfahren anzufechten. Dafür wurden sodann umfangreiche Einwandschreiben pro Aufsichtsarbeit gefertigt und an die Prüfenden des Landesjustizprüfungsamts in Nordrhein-Westfalen zur Abgabe einer Stellungnahme übersandt.
Nachdem die Einwandschreiben versendet worden sind, hatten die Prüfenden Gelegenheit zur Stellungnahme. Die vom Prüfungsamt eingeholten Stellungnahmen wurden sodann an den mandatsführenden Rechtsanwalt Reckling übersandt, wobei nicht mitgeteilt wurde, ob die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht wurde, sondern nur unter Fristsetzung, ob der Widersruch zurückgenommen werden soll.
Demzufolge musste Rechtsanwalt Reckling die eingeholten Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer erneut kontrollieren und dabei feststellen, dass bei einer Klausur die Benotung von "mangelhaft" auf "ausreichend" angehoben wurde, mithin wurde der eine fehlende Punkt zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht. Das Prüfungsamt wurde umgehend kontaktiert, der Sachverhalt geschildert, sodass der Nichtbestehensbescheid nunmehr aufgehoben und die Zulassung zur mündlichen Prüfung ausgesprochen wurde.
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