16. September 2024Prüfungsrecht, Examensanfechtung Jura

Erfolg Anfechtung Examen Jura Nordrhein-Westfalen

Nichtbestehen der Staatlichen Pflichtfachprüfung (Jura Examen)? 

teipel.law wurde beauftragt, die Bewertungen eines Examensdurchgangs (Statliche Pflichtfachprüfung) in Nordrhein-Westfalen auf Bewertungsfehler zu kontrollieren, um das Überdenkensverfahren zu führen, in dem die Prüferinnen und Prüfer davon überzeugt werden können, eine bessere Note zu vergeben. 

Hierfür erstellte der mandatsführende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling zunächst ein umfangreiches Rechtsgutachten und empfahl, einen Teil der Prüferbewertungen der Aufsichtsarbeiten im Rahmen des Überdenkensverfahren anzufechten. Dafür wurden sodann umfangreiche Einwandschreiben pro Aufsichtsarbeit gefertigt und an die Prüfenden des Landesjustizprüfungsamts in Nordrhein-Westfalen zur Abgabe einer Stellungnahme übersandt.

Anfechtung der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten

Nachdem die Einwandschreiben versendet worden sind, hatten die Prüfenden Gelegenheit zur Stellungnahme. Die vom Prüfungsamt eingeholten Stellungnahmen wurden sodann an den mandatsführenden Rechtsanwalt Reckling übersandt, wobei nicht mitgeteilt wurde, ob die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht wurde, sondern nur unter Fristsetzung, ob der Widersruch zurückgenommen werden soll. 

Demzufolge musste Rechtsanwalt Reckling die eingeholten Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer erneut kontrollieren und dabei feststellen, dass bei einer Klausur die Benotung von "mangelhaft" auf "ausreichend" angehoben wurde, mithin wurde der eine fehlende Punkt zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht. Das Prüfungsamt wurde umgehend kontaktiert, der Sachverhalt geschildert, sodass der Nichtbestehensbescheid nunmehr aufgehoben und die Zulassung zur mündlichen Prüfung ausgesprochen wurde.

Praxistipp fürs Examen Jura

Betroffene Prüflinge, die mit den Bewertungen ihrer Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung (Erstes Juristisches Staatsexamen) oder der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Zweites Juristisches Staatsexamen) nicht einverstanden sein sollten, empfehlen wir, ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei uns zu buchen.

Wir informieren detailliert und umfangreich über unsere Vorgehensweise, über Erfolgschancen, Dauer und Kosten eines Überdenkensverfahren.

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Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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