Die bundesweit tätige Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln hat im Hochschulrecht gegen die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren gewonnen. Die Mandantin ist Studentin der Zahnmedizin und von einem Kurs wegen eines angeblichen "klinikschädigenden Verhaltens" ausgeschlossen worden und hätte sich sodann nicht zum unmittelbar bevorstehenden Examen melden dürfen. In bemerkenswerter Deutlichkeit judizierte das Verwaltungsgericht Düsseldorf: "Diese Maßnahme [...] ist offensichtlich rechtswidrig und wird der Überprüfung im Hauptsacheverfahren nicht standhalten." Ferner stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf klar, dass der Kursausschluss nicht zum Schutz von Patienten oder eines geordneten Kursbetriebes ergangen war, sondern wegen eines vorgeblichen Fehlverhaltens der Studentin gegenüber eines Patienten und stellte hierzu klar: "Das Gewicht dieser Verfehlungen unterschreitet angesichts der grundsätzlichen Mitverantwortung der Kursleitung an der Entwicklung des Geschehens das für einen rechtmäßigen Ausschluss der Antragstellerin von der Kursteilnahme erforderliche Maß."
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