Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich der Hochschulprüfungen erfolgreich das Nichtbestehen der Prüfung in „Instrumenteller Analytik“ im Studiengang Pharmazie an der LMU München angefochten mit dem Ergebnis, dass die Prüfung jetzt doch bestanden ist.
In der besagten Prüfung hatte unser Mandant die Bestehensgrenze um nur einen Punkt verfehlt.
Dies lag unter anderem daran, dass er für eine Berechnung einen unzutreffenden Wert für die Lichtgeschwindigkeit eingesetzt hatte. Das führte zu einem falschen Ergebnis und damit natürlich auch zum Verlust des für diese Aufgabe zu erzielenden Punktes.
Anschließend war aber mit dem errechneten Wert in einer weiteren Aufgabe eine weitere Rechenoperation vorzunehmen. Natürlich war deren Ergebnis dann auch nicht richtig, denn es wurde ja mit dem falschen Ergebnis aus der vorherigen Aufgabe gearbeitet. Daher wurde unserem Mandanten auch dieser Punkt nicht gegeben.
Das war rechtswidrig. Denn in Prüfungsarbeiten dürfen Fehler, die sich - ausgehend von einem zuvor gemachten Fehler - sachnotwendig aus der Fortentwicklung einer Lösung und konsequenter Weiterbehandlung ergeben, nicht als weitere Fehler angerechnet werden.
Dies haben wir im Widerspruchsverfahren vorgetragen und entsprechend vertieft und begründet. Die LMU München hat daraufhin umgehend reagiert, den Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben, die Prüfung für bestanden erklärt und den entsprechenden Leistungsnachweis erteilt.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.