Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich der der Hochschulprüfungen erfolgreich das Nichtbestehen einer Modulprüfung in Statistik im Studiengang Internationales Immobilienmanagement angefochten mit dem Ergebnis, dass unsere Mandantin einen erneuten Prüfungsversuch erhält.
Wenn Modulprüfungen im letzten Versuch nicht bestanden werden, führt dies zum sogenannten endgültigen Nichtbestehen der Bachelor- beziehungsweise Masterprüfung und damit im Ergebnis dazu, dass die angestrebte Qualifikation für einen späteren Beruf grundsätzlich nicht mehr erreicht werden kann. Rechtlich handelt es sich daher bei der Feststellung des Nichtbestehens einer solchen Prüfung um einen Eingriff in die Berufsfreiheit, der nur dann zulässig ist, wenn er auf einer hierfür ausreichend bestimmten rechtlichen Grundlage beruht.
Diese rechtlichen Grundlagen finden sich in den Hochschulgesetzen der Länder und im Übrigen für die jeweiligen Studiengänge in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschulen und deren Fakultäten. Mit anderen Worten: Die rechtlichen Grundlagen für die universitären Prüfungen schaffen die Hochschulen - im Rahmen der Hochschulgesetze - selbst.
Die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für solche universitären Vorschriften können sich im Laufe der Zeit ändern, zum Beispiel wenn der Gesetzgeber in den Hochschulgesetzen neue Regelungen einfügt oder wenn die Rechtsprechung sich weiterentwickelt. Geschieht dies, müssen die Hochschulen innerhalb von Übergangsfristen ihre Regelungen überarbeiten und den neuen Anforderungen anpassen, um weiterhin einen rechtmäßigen Prüfungsbetrieb zu gewährleisten. Werden die Prüfungsordnungen hingegen nicht im Blick behalten und der neuen Rechtslage angepasst, sind die folgenden Prüfungen rechtswidrig, weil sie dann nicht mehr auf einer wirksamen Rechtsgrundlage beruhen.
Die wurde nun der Technischen Hochschule Aschaffenburg zum Verhängnis. Wir hatten in dem gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg vorgetragen, dass die Prüfungsordnung für den Studiengang Internationales Immobilienmanagement nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung genügt und überdies ausreichend Zeit für eine Überarbeitung ins Land gegangen sei. Zwar hat die Beklagte in der mündlichen Verhandlung noch versucht, dass Blatt mit der Begründung zu wenden, dass andere Hochschulen des Landes Bayern ihre Hochschulprüfungsordnungen auch noch nicht angepasst hätten. Das Verwaltungsgericht Würzburg hielt dieses Argument aber nicht für stichhaltig und gab der Klage statt.
Unsere Mandantin erhält nun einen neuen Prüfungsversuch.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.