17. Februar 2023Hochschulrecht | Privathochschulrecht

Erstellung von Studienverträgen für private Bildungseinrichtungen

Die Marktpräsenz von privaten Bildungseinrichtungen hat in den letzten Jahren auf dem deutschen Bildungsmarkt stark zugenommen. Immer mehr nationale, aber auch aus dem europäischen stammende private Bildungseinrichtungen bieten Studienbewerberinnen und Studienbewerbern ein breites Spektrum an Studiengängen, vom Bachelor- bis zum Masterabschluss oder der Promotion. Die Auswahl ist beträchtlich. Seit dem Wintersemester 2000/2001, als 24.600 Studentinnen und Studenten an privaten Hochschulen gezählt wurden, hat sich ihre Zahl zwischenzeitlich mehr als verzehnfacht. Das zeigt eindrucksvoll, dass die privaten Bildungseinrichtungen eine Vielzahl von Vorteilen im Rahmen der Ausbildung gegenüber staatlichen Bildungseinrichtungen bieten, was an dieser Stelle den Umfang des Artikels definitiv sprengen würde. 

Damit ein Studium an einer privat staatlich anerkannten Hochschule aufgenommen werden kann, bedarf es jedoch einer vertraglichen Grundlage: einem rechtssicheren Studienvertrag. Denn das Studienrechtsverhältnis zwischen einer privat organisierten Hochschule und ihren Studierenden ist grundsätzlich durch die zwischen ihnen geschlossenen Studienverträge geprägt und damit dem bürgerlichen Recht zuzuordnen. Durch die staatliche Anerkennung der privaten Bildungseinrichtung als Hochschule wird diese in das öffentliche Hochschulwesen einbezogen, nicht jedoch umfassend mit hoheitlichen Befugnissen beliehen. Der Beginn und die Beendigung der Studienverhältnisse zwischen einer privatrechtlich organisierten Hochschule und ihren Studierenden sind gleichermaßen dem Zivilrecht zuzuordnen. Es handelt sich um den Abschluss bzw. um die Beendigung privatrechtlicher Verträge. 

Durch den Besuch einer privatrechtlich organisierten Hochschule begibt sich der Studierende auf den "Boden des Privatrechts". Damit fehlt zwar einerseits der Schutz des öffentlichen Rechts. Andererseits kommt der Student in den Genuss von Vorteilen, die ihm an staatlichen Hochschulen nicht oder nicht im gleichen Umfang zur Verfügung stehen.

Ein Studienvertrag ist aber nicht mal so eben aufgesetzt. Schon gar nicht sollten die Regelungen von anderen Bildungseinrichtungen ohne rechtliche Überprüfung via copy&paste übernommen werden. Die Regelungen im Studienvertrag stellen die rechtliche Grundlage des Studienrechtsverhältnisses dar, insbesondere regeln sie die Frage des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses, Haftungsfragen, Fragen zur Kündigung, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und die Zahlung der Studiengebühren. Fehler in diesem Regelungswerk können den Hochschulen teuer zu stehen kommen, gerade dann, wenn es um die Zahlung von Studiengebühren im Falle der vorzeitigen Beendigung des Studienvertrages geht. Derartige Rechtsstreitigkeiten werden aufgrund der Höhe der Streitwerte in aller Regel vor den Landgerichten geführt. Um diese kostenintensiven Rechtssreitigkeiten möglichst zu vermeiden, sollte die Erstellung des Studienvertrages mittels anwaltlicher Hilfe vorgenommen werden. Aber auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht können Studienverträge so gestaltet werden, dass sie für Studienbewerberinnen und Studienbewerber gegenüber Mitbewerbern attraktiver sind. Der Gestaltungsspielraum kann mittels anwaltlicher Expertise ausgeübt werden. 

TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte betreuen derzeit eine führende Hochschulgruppe bei der Erstellung eines einheitlichen Studienvertrages für sämtliche Studienstandorte in Deutschland. Die Aufgabe umfasst auch die Berücksichtung der spezifischen Besonderheiten der Hochschulstandorte, aber auch die Ausgestaltung von wettbewerbsfähigen Regelungen, so beispielweise zur Frage der Kündigungsmöglichkeiten. 

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