26. November 2018Masterplatzklage | Studienplatzklage, Nichtmedizinische Studiengänge

Teipel & Partner: Erfolgreiche Studienplatzklage im Master VWL gegen Uni Hamburg zum Wintersemester 2018/2019

Die bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und mit Kontaktmöglichkeiten in Hamburg, in Frankfurt a.M. und in München hat während des anhängigen Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Hamburg einen Zulassungsvergleich für ihren Mandanten im Masterstudiengang VWL erwirkt. Den Rechtsanwälten von Teipel & Partner ist es, wie bereits an zahlreichen anderen Universitäten, gelungen, Fehler im Zulassungsverfahren aufzudecken. In der Folge hat unser Mandant – ohne erneute Prüfung – den gewünschten Studienplatz im Master VWL an der Uni Hamburg direkt erhalten.


Mandatsführende Rechtsanwälte von Teipel & Partner Rechtsanwälte waren Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner und Rechtsanwalt Christian Teipel.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Britta Schulte

  • Spezialistin für Studienplatzklagen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Vertragsrecht für private Hochschulen
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian Teipel)
  • Erfolge im Hochschulzulassungsrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen
  • Geschäftsführende Partnerin bei teipel & partner seit 2016

Britta Schulte steht Ihnen insbesondere für Studienplatzklagen in der Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Hochschulen im Vertragsrecht als fachkundige Ansprechpartnerin zur Verfügung. 

Britta Schulte war mandatsführend in folgenden Verfahren

  • 26 (!) weitere Studienplätze Medizin im 1. Fachsemester
    16.01.2020
    StudienplatzklageHumanmedizin1. Fachsemester

    26 (!) weitere Studienplätze Medizin im 1. Fachsemester

    26 weitere Studienplätze Medizin 1. Fachsemester an einer Universität in Norddeutschland zum Wintersemester 2019/2020 – Erneut erhalten gleich zwei Mandanten von Teipel & Partner eine Zulassung.
  • 14 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (Klinik)
    16.01.2020
    StudienplatzklageHumanmedizin5. Fachsemester/Klinik

    14 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (Klinik)

    14 (!) weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (Klinik) an einer Universität in Ostdeutschland zum Wintersemester 2019/2020 – Rund 16,29% der Verfahren dort damit erfolgreich – Mandantin von Teipel & Partner erhält Zulassung.
  • 8 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (Klinik)
    14.01.2020
    StudienplatzklageHumanmedizin5. Fachsemester/Klinik

    8 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (Klinik)

    8 weitere Studienplätze Medizin 5. Fachsemester (Klinik) an einer Universität in Norddeutschland zum Wintersemester 2019/2020 – Gleich zwei Mandantinnen von Teipel & Partner erhalten Zulassung.
  • 3 weitere Studienplätze Medizin im 3. Fachsemester (höheres Fachsemester Vorklinik)
    13.01.2020
    StudienplatzklageHumanmedizin3. Fachsemester

    3 weitere Studienplätze Medizin im 3. Fachsemester (höheres Fachsemester Vorklinik)

    3 weitere Studienplätze Medizin 3. Fachsemester (höheres Fachsemester Vorklinik) an einer Universität in Norddeutschland zum Wintersemester 2019/2020 – Mandant von Teipel & Partner erhält Zulassung.
  • 7 weitere Studienplätze Medizin im 1. Fachsemester
    03.01.2020
    StudienplatzklageHumanmedizin1. Fachsemester

    7 weitere Studienplätze Medizin im 1. Fachsemester

    7 weitere Studienplätze Medizin im 1. Fachsemester an einer Universität in Süddeutschland zum Wintersemester 2019/2020 – Mandant von Teipel & Partner erhält Zulassung.
  • 3 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (Klinik)
    02.01.2020
    StudienplatzklageHumanmedizin5. Fachsemester/Klinik

    3 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (Klinik)

    3 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (Klinik) an einer Universität in Süddeutschland zum Wintersemester 2019/2020 – Mandant von Teipel & Partner erhält Zulassung.

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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