Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich des Promotionsrechts einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erzielt.
Auch ein Promotionsverfahren ist letzthin ein Prüfungsverfahren, weshalb die prüfungsrechtlichen Anforderungen auch für die jeweilige Promotionsordnung und das Promotionsverfahren gelten.
Die erste Dissertation unserer Mandantin wurde von der Universität Hamburg abgelehnt. Unsere Mandantin reichte daraufhin nach einer Überarbeitung eine neue Version ein, die ebenfalls nicht angenommen wurde. Anschließend wurde Teipel & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB mandatiert.
Im Widerspruchsverfahren konnten wir herausarbeiten, dass entgegen satzungsrechtlicher Bestimmungen nicht das hierfür zuständige Gremium die Entscheidung über die Besetzung eines anderen Gremiums getroffen hatte, sondern ein nicht vorgesehenes Untergremium. Auf welche Weise dieses satzungsrechtlich nicht vorgesehene Gremium/Organ gebildet wurde, war nicht ersichtlich. Hinzu kam, dass nach unserer Analyse die Vorgaben zur Bildung und Besetzung des Gremiums, nicht eingehalten worden waren.
Es ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung, dass Prüfungen, die von fehlerhaft bestellten Prüfenden abgenommen oder von nicht zuständigen Prüfungsorganen durchgeführt werden, zu wiederholen sind. Dennoch wies die Universität Hamburg unseren so begründeten Widerspruch zurück.
Im anschließenden Klageverfahren konnte jedoch ein Vergleich erzielt und damit das Klageverfahren beendet werden. Die Dissertation unserer Mandantin wird in einem weiteren, jetzt hoffentlich fehlerfreien Verfahren erneut bewertet.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.