25. Juni 2020Promotionsrecht

Teipel & Partner | Erfolg im Promotionsrecht gegen Universität Hamburg

Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich des Promotionsrechts einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erzielt.

 

Auch ein Promotionsverfahren ist letzthin ein Prüfungsverfahren, weshalb die prüfungsrechtlichen Anforderungen auch für die jeweilige Promotionsordnung und das Promotionsverfahren gelten.

 

Die erste Dissertation unserer Mandantin wurde von der Universität Hamburg abgelehnt. Unsere Mandantin reichte daraufhin nach einer Überarbeitung eine neue Version ein, die ebenfalls nicht angenommen wurde. Anschließend wurde Teipel & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB mandatiert.

 

Im Widerspruchsverfahren konnten wir herausarbeiten, dass entgegen satzungsrechtlicher Bestimmungen  nicht das hierfür zuständige Gremium die Entscheidung über die Besetzung eines anderen Gremiums getroffen hatte, sondern ein nicht vorgesehenes Untergremium. Auf welche Weise dieses satzungsrechtlich nicht vorgesehene Gremium/Organ gebildet wurde, war nicht ersichtlich. Hinzu kam, dass nach unserer Analyse die Vorgaben zur Bildung und Besetzung des Gremiums, nicht eingehalten worden waren.

 

Es ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung, dass Prüfungen, die von fehlerhaft bestellten Prüfenden abgenommen oder von nicht zuständigen Prüfungsorganen durchgeführt werden, zu wiederholen sind. Dennoch wies die Universität Hamburg unseren so begründeten Widerspruch zurück.

 

Im anschließenden Klageverfahren konnte jedoch ein Vergleich erzielt und damit das Klageverfahren beendet werden. Die Dissertation unserer Mandantin wird in einem weiteren, jetzt hoffentlich fehlerfreien Verfahren erneut bewertet.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

  • Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
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    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften
    06.02.2018
    Prüfungsrecht

    Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften

    Teipel & Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht an Hochschule in NRW wegen endgültigen Nichtbestehens im Studiengang Wirtschaftswissenschaften erfolgreich.
  • Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht
    11.10.2017
    BaurechtRechtsmittelrecht

    Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster in einem Normenkontrollverfahren: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist unwirksam
  • Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung FernUni Hagen
    04.10.2017
    Prüfungsrecht

    Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung FernUni Hagen

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen erneut Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung gegen die FernUniversität in Hagen (Multiple Choice)

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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