27. Dezember 2022Hochschulrecht

Erfolg im Hochschulrecht gegen Uni Köln

Unser Mandant wollte an der Universität zu Köln in das Studium der Betriebswirtschaftslehre zum Wintersemester 2022/2023 in das erste Fachsemester zugelassen werden. Das Bewerbungsportal KLIPS der Universität zu Köln sieht hierfür vor, dass sich Bewerbende fristgerecht sowohl bei KLIPS als auch bei Hochschulstart mit ihren persönlichen Daten registrieren müssen, woraufhin sie von Hochschulstart eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN) erhalten, mit denen sie - wieder bei KLIPS - die Bewerbungen ausfüllen und abgeben müssen. Ab dann ist eine Mitwirkung der Bewerbenden (bis auf nachträgliches Einreichen fehlender Unterlagen) nicht mehr möglich. Die Bewerbung wird anschließend von KLIPS an Hochschulstart übermittelt und dort (anhand BID und BAN) geprüft, woraufhin bei Hochschulstart die Bewerbung als „eingegangen“ gekennzeichnet wird.

Genau das hat unser Mandant befolgt und bei Hochschulstart erhielt seine Bewerbung den Status „eingegangen“. Dennoch wurde er nach Ablauf der Anmeldefrist per Mail von Hochschulstart darauf hingewiesen, dass seine Bewerbung in den Status „vorläufig ausgeschlossen“ gesetzt sei. Er bat daher die Universität zu Köln um Überprüfung und erhielt die Mitteilung: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass kein IT-Problem vorliegt, sondern es sich für uns so darstellt, dass die Bewerbung für BWL (…) nicht abgeschlossen wurde.“ Seine Nachfrage bei Hochschulstart ergab hingegen, dass die Bewerbung erfolgreich eingegangen war, was ja nur möglich sein konnte, wenn die Bewerbung bei KLIPS wirksam abgegeben wurde. Die Universität zu Köln erklärte dies daraufhin so, dass die Bewerbung unseres Mandanten zwar von KLIPS angelegt wurde, es aber aufgrund eines technischen Fehlers zur Übertragung der Bewerbung an Hochschulstart gekommen sei. Wie dieser Fehler genau entstanden sei, lasse sich leider nicht aufklären. Unser Mandant habe darüber aber auch eine Fehlermeldung erhalten.

Es ist schon eine interessante Auffassung, dass kein IT-Problem vorliegt, wenn es einen nicht aufklärbaren Fehler bei der Behandlung der Bewerbung unseres Mandanten im Bewerbungssystem KLIPS gibt. Noch interessanter war aber die Behauptung, unser Mandant habe eine Fehlermeldung erhalten, denn die erhielt er gerade nicht.

Dennoch hat die Universität zu Köln unseren Mandanten von dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Gegen diesen Ausschluss haben wir für unseren Mandanten die Klage erhoben und im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt, der Universität zu Köln aufzugeben, ihn vorläufig in das Studium der Betriebswirtschaftslehre zum Wintersemester 2022/2023 in das erste Fachsemester zuzulassen.

Auch in den gerichtlichen Verfahren hielt die Universität zu Köln an ihrer Auffassung fest. Um den aufgetretenen Fehler zu erklären, trug sie vor, unser Mandant habe sich nach seiner Anmeldung bei KLIPS dort nicht ausgeloggt.

Das war dann aber auch dem Verwaltungsgericht nicht ganz geheuer. Es stellte sich in einem gerichtlichen Hinweis auf den Standpunkt, dass mit dem Absenden der Bewerbung über KLIPS und die Übermittlung an Hochschulstart eine Entäußerung der Bewerbung in den Machtbereich der Universität zu Köln erfolgt sei. Die Universität sei dann für den weiteren Fortgang des Verfahrens (alleine) verantwortlich. Die Ausführungen der Universität zu Köln, unser Mandant habe eine Fehlermeldung erhalten und der Fehler könnte dadurch verursacht worden sein, dass unser Mandant sich nicht richtig ausgeloggt habe, bezeichnet das Gericht als das, was sie sind: reine Spekulation. Insbesondere vermisste das Verwaltungsgericht eine Erklärung dafür, warum ein unterbliebenes Ausloggen den geltend gemachten technischen Fehler verursacht haben könnte.

Unter dem Eindruck dieses gerichtlichen Hinweises machte die Universität zu Köln dann doch unserem Mandanten den Vorschlag, ihn in das begehrte Studium zuzulassen. Nach Annahme dieses Angebots konnten die Verfahren erledigt werden.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

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Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

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