05. Januar 2022Prüfungsrecht | Promotionsrecht | Hochschulrecht | Privathochschulrecht, Gutachten

Auftrag zur Erstellung einer Promotionsordnung

Promotionsordnungen sind Prüfungsordnungen. Denn der Doktor ist ein weiterer akademischer Grad neben dem Bachelor und dem Master und er wird verliehen, wenn eine schriftliche Arbeit eingereicht und eine mündliche Prüfung absolviert wurden (Dissertation und Disputation beziehungsweise Rigorosum), die wenigstens mit "bestanden" bewertet werden.

Voraussetzungen für eine im Ergebnis erfolgreiche Promotion sind aber regelmäßig nicht nur Fleiß und Zeit, sondern oft schon Mastergrade mit entsprechenden Mindestnoten, die Betreuungsbereitschaft von Lehrenden der Hochschule (Doktormutter beziehungsweise Doktorvater), die Immatrikulation sowie die Aufnahme eines Promotionsstudiums und so fort.

Weil der angestrebte Titel den Zugang zu vielen Berufen erleichtert und mitunter, wie zum Beispiel bei der Habilitation, sogar Zugangsvoraussetzung sein kann, sind die Regelungen der Hochschulen über das Promotionsverfahren nicht nur an den einfachrechtlichen Anforderungen der jeweiligen Hochschulgesetze, sondern auch an den Anforderungen des Art. 12 und des Art. 3 des Grundgesetzes zu messen.

Gleichzeitig dürfen aber die wissenschaftlichen Interessen der Hochschulen an neuen Forschungsergebnissen und Erkenntnissen nicht aus dem Blick geraten.

Eine dennoch verständliche, gut handhabbare, allen Interessen weitgehend gerecht werdende und selbstverständlich rechtssichere Ordnung hierfür zu entwerfen, ist eine herausfordernde Aufgabe.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

  • Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften
    06.02.2018
    Prüfungsrecht

    Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften

    Teipel & Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht an Hochschule in NRW wegen endgültigen Nichtbestehens im Studiengang Wirtschaftswissenschaften erfolgreich.
  • Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht
    11.10.2017
    BaurechtRechtsmittelrecht

    Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster in einem Normenkontrollverfahren: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist unwirksam
  • Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung FernUni Hagen
    04.10.2017
    Prüfungsrecht

    Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung FernUni Hagen

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen erneut Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung gegen die FernUniversität in Hagen (Multiple Choice)

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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