17. Februar 2023Privathochschulrecht, Gutachten

Private Hochschule erteilt teipel Gutachtenauftrag zu Haftungsfragen bei Unfällen in der Aus- und Fortbildung

TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte verfassen aktuell ein Rechtsgutachten zur Frage der Schadensersatzpflicht bei (Personen)Schäden, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Ausübung eines dualen Studiums ergeben können.

Rechtlich ist die Frage nach der Schadensersatzpflicht grundsätzlich einfach gelagert: 

Schadensersatzpflichtig ist zunächst immer die Person, die rechtlich für den Schaden verantwortlich ist, sei es, weil sie ihn verursacht hat oder weil sie für die Gefahrenlage, aus der dieser resultiert, verantwortlich ist. Mehrere Schadensersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner (§§ 421, 840 BGB). Dieser einfache Rechtsgedanke verkompliziert sich, wenn ein Unfall eines Studierenden, beispielsweise als Mitfahrer eines Kommilitonen auf dem Weg zur Hochschule geschieht. Es stellen sich dann gleich mehrere rechtliche Fragen, insbesondere im Falle eines dualen Studiums. Haftet das Ausbildungsunternehmen, haftet die Hochschule, ist ein Mitverschulden zu berücksichtigen und welcher Unfallversicherungsträger ist ab wann zuständig und wie kann sich dieser ggf. gegenüber der Hochschule oder dem Ausbildungsunternehmen schadlos halten

Für die Beantwortung dieser Fragen ist die Kenntnis der Regelungen des Sozialversicherungsgesetzes und die Vorgehensweise der gesetzlichen Unfallversicherung unerlässlich.  Anhand von konkreten Fallbeispielen erläutern wir die gesetzlichen Haftungsregelungen und ab wann die Hochschule und/oder der Ausbildungsbetrieb bei Unfällen in Regress genommen werden kann. Problematisch ist bereits die Frage, ab wann studienbezogene Tätigkeiten überhaupt vorliegen. Gerade bei Personenschäden - je nach dem Schweregrad der Verletzung und künftigen Folgebehandlungen - kann die Schadensersatzpflicht hohe Summen erreichen. Daher ist die Klärung der Haftungsfragen für private Hochschulen von großer Bedeutung, aber ebenso welche Versicherungen im Schadensfall eingreifen. 

Für die privaten Hochschulen sollte in organisatorischer Hinsicht geklärt werden, wer für Unfallfragen und der Aufnahme von Unfallanzeigen zuständig ist. Hilfreich können hierbei beispielsweise standardisierte Unfallmeldebögen sein, um auch den Ablauf bei Unfällen zu vereinheitlichen, aber auch für Fragen der Beweissicherung. 

Ein weiteres Problemfeld ist bei den Verkehrssicherungspflichten der Hochschulen und der Ausbildungsbetriebe anzusiedeln. Der Klassiker ist insoweit die Streupflicht im Winter oder das Aufstellen von Warnschildern nach der Reinigung der Böden, beispielsweise in sanitären Einrichtungen. Auch insoweit können wir - auch anhand von Fallbeispielen - auf Gefahrenquellen hinweisen, um so Unfälle bereits im Vorfeld zu verhindern.

Die Beauftragung zeigt, wie komplex und umfangreich Haftungsfragen im Bereich der Aus- und Fortbildung sind. 

TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte beraten die von uns vertretenen Hochschulen im Bereich des Haftungsrechts und klären über die Fragen der Haftungsfolgen umfassend auf. 


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