28. Juni 2023Prüfungsrecht, Examensanfechtung Jura

Erfolg bei Jura Examensanfechtung in Hamburg

Was war passiert?

Unser Mandant erhielt die schockierende Nachricht, dass er die Zweite Staatsprüfung für Juristen nicht bestanden hat. Ihm fehlte eine Klausur, die mit mindestens "ausreichend" hätte bewertet werden müssen.  

Über den von Rechtsanwalt Christian Reckling eingelegten Widerspruch wurde Akteneinsicht beantragt und die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten einer gründlichen und präzisen Analyse unterzogen. Nach Rücksprache mit dem Mandanten wurden dann die Bewertungen der jeweiligen Aufsichtsarbeiten angefochten.

Es konnte sodann ein bedeutsamer Erfolg verzeichnet  werden, indem eine Punkteanhebung für unseren Mandanten in einer Aufsichtsarbeit im Strafrecht befürwortet wurde. Die Punkteanhebung ermöglicht es dem Mandanten, seine juristische Karriere fortzusetzen und die mündliche Prüfung abzulegen.

Kommentar

Die Anfechtung von juristischen Aufsichtsarbeiten und deren Bewertungen kann sich in vielen Fällen als lohnenswert erweisen. Hier sind einige Gründe, warum es sich lohnt, den Widerspruchsweg zu beschreiten:

  1. Fehlerhafte Bewertungen: Aufsichtsarbeiten werden von Menschen bewertet, und menschliches Versagen ist nicht auszuschließen. Es kommt vor, dass Fehler bei der Bewertung gemacht werden, sei es aufgrund von Missverständnissen, unzureichender Kenntnis der Arbeit oder subjektiven Vorurteilen. Durch eine sorgfältige Überprüfung der Arbeit und eine gründliche Analyse der Bewertungskriterien können mögliche Fehler aufgedeckt werden.

  2. Tragweite der Bewertung: Die Bewertung einer Aufsichtsarbeit kann erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der juristischen Ausbildung haben. Eine ungerechtfertigt niedrige Punktzahl kann dazu führen, dass ein Studierender die Zulassung zur mündlichen Prüfung verpasst oder die Gesamtnote negativ beeinflusst wird. In solchen Fällen ist es wichtig, die Bewertung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls eine Anfechtung in Betracht zu ziehen.

  3. Chancengleichheit: Die Gewährleistung von Chancengleichheit ist ein grundlegendes Prinzip in der juristischen Ausbildung. Wenn ein Studierender das Gefühl hat, dass seine Arbeit unfair bewertet wurde und dadurch seine Chancen unverhältnismäßig beeinträchtigt wurden, ist es wichtig, dagegen anzugehen. Eine erfolgreiche Anfechtung kann sicherstellen, dass alle Studierenden aufgrund ihrer Leistung und nicht aufgrund von Fehlern oder Vorurteilen bewertet werden.

  4. Lerneffekt: Die Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit und ihrer Bewertung bietet eine wertvolle Lernerfahrung. Durch die Identifizierung von Fehlern und das Verständnis der Bewertungskriterien kann man seine eigenen juristischen Fähigkeiten weiterentwickeln. Selbst wenn die Anfechtung nicht erfolgreich ist, kann der Prozess dazu beitragen, das eigene Verständnis zu vertiefen und für zukünftige Prüfungen zu verbessern.

  5. Rechtsstaatlichkeit: Das Recht auf eine faire und angemessene Bewertung ist ein wichtiger Grundsatz im Rechtsstaat. Indem man die Möglichkeit zur Anfechtung nutzt, trägt man dazu bei, dieses Prinzip zu wahren und die Qualität des Prüfungssystems aufrechtzuerhalten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Prüfungsanfechtung gut vorbereitet sein sollte. Eine sorgfältige Analyse der Arbeit und der Bewertungskriterien sowie eine fundierte Argumentation sind entscheidend für den Erfolg des Widerspruchs. Die Unterstützung durch einen qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwalt mit Erfahrung im Prüfungsrecht kann dabei äußerst hilfreich sein. 

Wir vertreten die rechtlichen Interessen von betroffenen Prüflingen bundesweit. Buchen Sie bequem online einen Termin zur Erstberatung  Hier


Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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