Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen die Universität Wuppertal bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich für einen Lehramtsstudenten beenden können.
Unser Mandant hatte in einem auslaufenden Studiengang die Masterthesis endgültig nicht bestanden. Im Widerspruchsverfahren stellte sich heraus, dass der zentrale Prüfungsausschuss die für die Themenvergabe und die Bewertung zuständigen Prüfer hätte bestimmen müssen. Dass dies erfolgt ist und auch dokumentiert wurde, konnte von der Universität aber nicht belegt werden.
Daher gelang eine vergleichsweise Einigung: Der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und dem Mandanten wurde die Möglichkeit zur erneuten Prüfung eingeräumt. Dies hatte für ihn zusätzlich den günstigen Nebeneffekt, dass er die Möglichkeit erhielt, hierfür in den neuen Studiengang zu wechseln. So kann er nicht nur sein Studium, sondern auch die weitere Ausbildung zum Lehrer nach dem aktuellen Recht und damit ohne Einschränkungen fortsetzen.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.