24. Februar 2020Prüfungsrecht

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bei endgültigem Nichtbestehen

Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht einen Erfolg bereits im Widerspruchsverfahren erzielt.

 

Unser Mandant hatte eine Modulklausur zum wiederholten Mal nicht bestanden. Daher hat die Hochschule ihn dahingehend beschieden, dass er die Prüfung endgültig nicht bestanden habe.

 

Im Widerspruchsverfahren konnten wir verschiedene, nicht heilbare Verfahrensfehler nachweisen, die – wie häufig – ausschließlich verwaltungsintern lokalisiert waren und sich so der Wahrnehmungsmöglichkeit des Prüflings vollständig entzogen.  

 

Folgerichtig hat die Hochschule nach Einreichen der Widerspruchsbegründung umgehend im Sinne unseres Mandanten entschieden, die Entscheidung rückgängig gemacht, einen Abhilfebescheid erlassen und unser Mandant darf die Prüfung wiederholen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum