Die bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln hat für eine durch die Kanzlei vertretene private Hochschule im Prüfungsrecht vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich einen Eilantrag abwenden können. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln teilte die Rechtsansicht von Teipel & Partner Rechtsanwälte und verneinte sowohl einen Anordnungsanspruch als auch einen Anordnungsgrund des Antragstellers.
Inhaltlich befasste sich das das Verwaltungsgericht Köln mit den Anforderungen an das "Zwei-Prüfer-Prinzip" auf Grundlage der Regelungen in der Prüfungsordnung der privaten Hochschule und den Vorgaben des Landeshochschulgesetzes NRW. Zudem hatte es über die ordnungsgemäße Bildung/Besetzung des Prüfungsausschusses zu entscheiden und darüber hinaus privathochschulrechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen.
Der unterlegene Antragsteller wurde anwaltlich durch eine ebenfalls im Prüfungsrecht tätige Kanzlei aus Köln vertreten.
Mandatsführender Rechtsanwalt dieses Verfahrens von Teipel & Partner war Rechtsanwalt Christian Teipel.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.