Zum wiederholten Male habe wir als einzige Kanzlei den gewünschten Studienplatz erhalten; dies ist zwar wegen des Sammelcharakters der Verfahren auch etwas Glück, vorliegend jedoch kam es auch gerade deshalb zur Zuweisung des Studienplatzes, weil andere – auch anderweitig anwaltlich vertretene Antragsteller*innen – erforderliche Dokumente nicht vorgelegt hatten und ihre Anträge daher als unzulässig durch das Verwaltungsgericht eingestuft wurden.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.
Britta Schulte steht Ihnen insbesondere für Studienplatzklagen in der Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Hochschulen im Vertragsrecht als fachkundige Ansprechpartnerin zur Verfügung.
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