03. Februar 2022Privathochschulrecht, Gutachten

Private Hochschule mandatiert Teipel & Partner für die Anpassung ihrer Studienverträge

Studienverträge stellen die privatrechtliche Grundlage bei privaten Hochschulen für die Aufnahme der Studienbewerber:innen dar. Das Rechtsverhältnis zwischen einer privat organisierten Hochschule und ihren Studierenden ist also grundsätzlich durch die zwischen ihnen geschlossenen Studienverträge geprägt und damit dem bürgerlichen Recht zuzuordnen. Die Vertragsbestimmungen müssen sowohl für die privat organisierte Hochschule als auch für die Studienbewerber:innen hinreichend bestimmt und transparent sein. Für beide Vertragsparteien muss klar sein, welche Leistungen Gegenstand des Studienvertrages sind und welche Rechte und Pflichten gegenseitig vereinbart werden. 

Um die Rechtssicherheit beim Zustandekommen der Studienverträge zu gewährleisten, wurden wir in diesem Zusammenhang von einer renommierten privaten Hochschule mit der Überprüfung und Überarbeitung ihrer Studienverträge für die Bachelor- und Masterstudienverträge beauftragt. 

Es stellte sich bei der rechtlichen Überprüfung der zivilrechtlichen Klauseln in den Studienveträgen heraus, dass doch einige Regelungen in den Studienverträgen dringend überarbeitungsbedürftig waren, so bspw. zur Frage der Kündigung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hätten diese Klauseln wohl keinen Bestand gehabt. Berücksichtigt man hierbei die Streitwerte in derartigen Fällen, kann es für die privaten Hochschulen schnell teuer werden. 

Praxistipp

Schnell zusammengestellte und bestenfalls kopierte Klauseln von Mitbewerbern für die eigenen Studienverträge stellen ein hohes Prozessrisiko für private Hochschulen dar. Die Klauseln sind gerichtlich voll überprüfbar und unterliegen einer Inhaltskontrolle, bei der die Gerichte prüfen, ob die Klauseln mit geltendem Verbraucherrecht vereinbar sind. Der Studienvertrag ist - neben den prüfungsrechtlichen Ordnungen - auch das Aushängeschild einer jeden privaten Hochschule und bietet im Rahmen der Privatautonomie auch einigen Gestaltungsspielraum.  

Als spezialisierte Kanzlei im Hochschulrecht bieten wir maßgeschneiderte und vor allem rechtskonforme Lösungen und erstellen, prüfen und überarbeiten Studienverträge. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Britta Schulte

  • Spezialistin für Studienplatzklagen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Vertragsrecht für private Hochschulen
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian Teipel)
  • Erfolge im Hochschulzulassungsrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen
  • Geschäftsführende Partnerin bei teipel & partner seit 2016

Britta Schulte steht Ihnen insbesondere für Studienplatzklagen in der Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Hochschulen im Vertragsrecht als fachkundige Ansprechpartnerin zur Verfügung. 

Britta Schulte war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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