20. November 2023Hochschulrecht

Erfolg im Hochschulrecht gegen TU München

teipel.law erwirkt eine vergleichsweise Einigung auf die Fortführung des Medizinstudiums an der Technischen Universität München im klinischen Abschnitt. 

Unzulässiges Verteilungsverfahren

Unsere Mandantschaft wendete sich gegen die Zuteilung ihres Studienplatzes für die Fortführung des Medizinstudiums im klinischen Teil an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sie hatte beantragt, den klinischen Teil des Medizinstudiums an der Technischen Universität München fortzuführen. Dieser Antrag wurde jedoch von der Hochschule abgelehnt, da andere Bewerber:innen bevorzugt wurden, insbesondere diejenigen mit einer besseren Abschlussnote aus dem vorklinischen Abschnitt.

Gegen diese Entscheidung zog teipel.law vor das Bayerische Verwaltungsgericht München und beantragte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und legte zugleich Klage gegen den Ablehnungsbescheid ein. 

Nach dezidiertem rechtlichen Vortrag wurde unserer Mandantschaft sodann ein Vergleich vorgeschlagen, der die Zuweisung für die Fortführung des Medizinstudiums im klinischen Teil (Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) an der Technischen Universität München beinhaltete. 

Der Vergleich wurde geschlossen und unsere Mandantschaft kann ihr Studium der Humanmedizin an der Wunschhochschule im Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung fortsetzen. Die Studienplatzklage auf Fortführung des Medizinstudiums an der Wunschhochschule konnte damit erfolgreich geführt werden. 

Praxistipp

Betroffene Bewerber:innen sollten derartige Ablehnungsbescheide anwaltlich prüfen lassen. Denn oftmals erweisen sich die jeweiligen Zuteilungsverfahren als rechtsfehlerhaft.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum