09. Mai 2016Prüfungsrecht

RA Teipel | Erfolg vor Verwaltungsgericht Köln bei Anfechtung UPP

Rechtsanwalt Christian Teipel konnte nach rund dreistündiger mündlicher Verhandlung einen Erfolg im Rahmen der Prüfungsanfechtung bei einer Unterrichtspraktischen Prüfung (UPP) erzielen. Zur Begründung der Note „mangelhaft“ wurden dem Kläger u.a. vorgeworfen, dass die Aufgabenstellung „dysfunktional“ und teilweise „widersprüchlich“ gewesen sei. Zudem wurde an gleich mehreren Stellen moniert, dass die Durchführung der Stunde nicht der Planung entsprochen habe, stellenweise sogar davon abgewichen wurde. Obgleich in den Handreichungen für Prüferinnen und Prüfer vorgesehen ist, dass die „Schriftlichen Arbeiten“ nicht mehr bewertet werden müssen, wenn die UPP – und die Gesamtprüfung – nicht bestanden ist, erfolgte vorliegend gleichwohl eine Bewertung auch der „Schriftlichen Arbeit“. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Teipel war die Bewertung vor der UPP erfolgt, so dass es zu einer unzulässigen Einbeziehung in Gestalt einer Vermischung und Vermengung kam. Im Ergebnis machte die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts deutlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, voraussichtlich unterliegen würde.

Demzufolge verständigten sich die Beteiligten auf eine vergleichsweise Einigung: Der Kläger erhält einen neuen Prüfungsversuch für die „Unterrichtspraktische Prüfung“ und darf die „Schriftliche Arbeit“ ebenfalls erneut anfertigen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum