25. August 2016Prüfungsrecht

Teipel & Partner | Prüfungsanfechtung Medizin in NRW

Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln waren bereits im Widerspruchsverfahren im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im Studiengang Medizin erfolgreich. Teipel & Partner Rechtsanwälte konnten darlegen, dass die Prüfung im letzten Wiederholungsversuch (mündlich) verfahrensfehlerhaft durchgeführt worden war. Die Entscheidung über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben, die Widerspruchsführerin kann sich der Prüfung in einem weiteren Prüfungsversuch erneut unterziehen. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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