Die auf das Prüfungsrecht und Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln hatte das alleinige Mandat für drei Berufungszulassungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erhalten. Das erste Berufungszulassungsverfahren war jetzt erfolgreich: Mit Beschluss vom 6. Oktober 2016 hat der 14. Senat des OVG Münster die Berufung von Teipel & Partner gegen das Urteil des VG Düsseldorf wegen "besonderer rechtlicher Schwierigkeiten" zugelassen. In der Sache geht es um die Frage, ob eine "nicht endgültig nicht bestandene" Modulprüfung einen Verwaltungsakt darstellt. Sollte dies verneint werden, könnten nämlich grundsätzlich auch frühere Prüfungsversuche im Falle des endgültigen Nichtbestehens mit angefochten werden. Vielfach wurde bereits die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 (BVerwG, Urt. v. 23. Mai 2012 - 6 C 8/11), die bereits in der juristischen Ausbildungs- und Fachliteratur behandelt worden ist und in deren Rahmen Rechtsanwalt Christian Teipel mandatsführender Rechtsanwalt vor dem Bundesverwaltungsgericht war, so verstanden, dass kein Verwaltungsakt vorliege. Von der Entscheidung erhoffe man sich weitere Rechtssicherheit hinsichtlich dieses derzeit hoch umstrittenen Problems, welches weitreichende Bedeutung für die Praxis der Hochschulen aufweist, so Rechtsanwalt Teipel, der auch dieses Verfahren führte.
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