26. Oktober 2016Prüfungsrecht

Teipel & Partner | Erfolg vor VG Arnsberg

Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Köln hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen die Fern Universität in Hagen vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg dergestalt gewinnen können, dass die Beklagte ihren Bescheid über das Nichtbestehen einer im "Multiple-Choice-Verfahren" durchgeführten Prüfung aufgehoben hat. Allerdings sei damit nicht die Feststellung verbunden, dass das Verfahren tatsächlich rechtswidrig durchgeführt worden sei, erläutert Rechtsanwalt Christian Teipel. Es sei zu befürchten, dass die spezielle Prüfungsform auch künftig angewandt werden könnte, so dass man die Umstellung auf eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage in Betracht ziehe, erläutert Teipel. Auch dieser Fall zeige, wie wichtig ein Verbandsklagerecht für die jeweiligen Allgemeinen Studierendenausschüsse sei, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Studierenden insgesamt zu erhalten, so Rechtsanwalt Teipel weiter. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

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