21. November 2016Prüfungsrecht

Teipel & Partner | (Teil-) Erfolg bei Hochschule Rhein-Waal

Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen die Hochschule Rhein-Waal bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich für die Widerspruchsführerin geführt, welche die Prüfung endgültig nicht bestanden hatte. 

Teipel & Partner Rechtsanwälte konnten darlegen, dass der Prüfungsausschuss bei der Prüferbestellung nicht ordnungsgemäß besetzt bzw. nicht beschlussfähig war. Die Hochschule hob daraufhin ihren Bescheid über das endgültige Nichtbestehen auf und ordnete unter ordnungsgemäßer Neubestellung der Prüfer eine Neubewertung der Klausur an. Sie vertritt die Auffassung, dass die "neueste Rechtsprechung des OVG NRW" diese Rechtsfolge (und nicht die Neuanfertigung der Klausur) vorsehe. Dabei übersieht sie nach Ansicht von Teipel und Partner, dass der Erstprüfer auch der Aufgabensteller gewesen ist. Wenn demnach auch der Aufgabensteller nicht ordnungsgemäß und damit rechtswidrig bestellt worden ist, dann kann aber das so erzielte Prüfungsergebnis nicht Gegenstand einer Neubewertung sein, so Teipel & Partner, die angekündigt haben, den Anspruch ihrer Mandantin nunmehr im Klagewege weiterzuverfolgen. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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