Teipel & Partner Rechtsanwälte führen erfolgreiche Prüfungsanfechtung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen wegen endgültigen Nichtbestehens im Studiengang Wirtschaftswissenschaften.
Die bundesweit im Prüfungsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat bei einer Prüfungsanfechtung, die auch in einer intensiven Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausgetragen wurde, gegen die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen einen beachtlichen Erfolg erzielt. Gegenstand des Verfahrens war das endgültige Nichtbestehen der Bachelorprüfung im Studiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Facility Management“. Unser Mandant kann im Wege eines zuvor durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorgeschlagenen und anschließend durch die Beteiligten abgeänderten Vergleichs nunmehr an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen, der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wird aufgehoben.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.