Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich des Prüfungsrechts einen Erfolg in einem behördlichen Prüfungsverfahren erzielt.
Unser Mandant hatte eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie abgeschlossen. Die Behörde hatte jedoch Zweifel, ob der Mandant zur abschließenden Prüfung zugelassen werden konnte. Voraussetzung für die spätere Erlaubniserteilung ist nämlich neben der erfolgreichen Ablegung der Prüfung auch, dass den zukünftigen Heilpraktikern nicht „die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt.“ Insoweit hatte die Behörde im Hinblick auf unseren Mandanten Bedenken. Denn aus dem zur Prüfungsanmeldung vorzulegenden Führungszeugnis hatte sich eine Bestrafung wegen des fahrlässigen Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs ergeben.
Aber nicht jede Verfehlung begründet die Annahme der fehlenden sittlichen Zuverlässigkeit. Wir konnten zugunsten unseres Mandanten unter Anderem geltend machen, dass lediglich ein fahrlässiger Verstoß in Rede stand und zudem eine einmalige Verletzung von straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nicht zwingend die Schlussfolgerung zulässt, dass ein Heilpraktiker seine Berufspflichten verletzen wird.
Dieser Auffassung hat sich am 11. März 2019 auch die Behörde angeschlossen und unseren Mandanten zur Prüfung zugelassen.
Erfreulich für unseren Mandanten war, dass kein gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden musste, das Verfahren hat daher weniger als sechs Wochen gedauert.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.