Rechtsanwalt Christian Teipel konnte erneut einen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Verfahren auf Zulassung der Berufung erzielen. Mit Beschluss vom 19. Mai 2016 ließ der 14 Senat des OVG NRW die Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Prüfungsrecht zu. Im rahmen des Berufungsverfahrens wird zu klären sein, ob und unter welchen Voraussetzungen bestimmten Personen an Hochschulen eine grundsätzliche Prüfungsbefugnis zukommt. Damit unterstreicht Rechtsanwalt Teipel seine makellose Bilanz in den außerordentlich schwierigen Rechtsmittelverfahren der Berufungszulassung im Prüfungsrecht.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.