Die auf Hochschul- und Prüfungsrecht spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln hat das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen endgültigen Nichtbestehens der Staatlichen Prüfung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten gewonnen. Teipel & Partner Rechtsanwälte legten dar, dass der Prüfungsausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen war und dass dieser Verfahrensfehler Einfluss auf das Prüfungsergebnis gehabt haben könnte. Die Beklagte hingegen vertrat die Ansicht, dass dieser Fehler unbeachtlich gewesen sei. Dieser Auffassung trat erteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Absage und gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin einen weiteren Prüfungsversuch einzuräumen.
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