01. März 2017Prüfungsrecht | Promotionsrecht

Teipel & Partner | Erfolg im Promotionsrecht

Die bundesweit tätige Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln hat im Promotionsrecht in einem umfangreichen Plagiatsverfahren eine Dissertation in der Medizin betreffend erreicht, dass die Vorerrmittlungen eingestellt wurden. Im Rahmen dieser Vorermittlungen erbat eine große deutsche Universität aus Berlin eine Stellungnahme zu den im Einzelnen dargelegten Umständen, insbesondere hinsichtlich der Übereinstimmung zu anderen Schriften. Im Rahmen der mehr als 150 Seiten umfassenden Erwiderung traten wir den Übereinstimmungen entgegen.

Das Vorermittlungsverfahren wurde daraufhin durch die Universität nicht weiter betrieben. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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