Die bundesweit im Prüfungsrecht tätige Schwerpunktkanzlei
Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in
Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat bei einer Prüfungsanfechtung
während des laufenden gerichtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Aachen
einen beachtlichen Erfolg erzielt.
Gegenstand des sehr anspruchsvollen und langwierigen Verfahrens war das endgültige Nichtbestehen der Ärztlichen Basisprüfung (OSPE-Prüfung im mündlich-praktischen Teil).
Erneut konnten Teipel & Partner solche Verfahrensfehler im Prüfungsverfahren analytisch herausarbeiten und darlegen, welche allein hochschulintern lokalisiert waren und sich daher der Wahrnehmung eines Prüflings entziehen und welche insbesondere die unterschiedlichen Organe und Gremien der Universitäten betreffen sowie Regelungsinhalte und Delegationsbefugnisse in Prüfungsordnungen betrafen.
Im Ergebnis konnte während des seit längerer Zeit laufenden gerichtlichen Verfahrens ein Ergebnis erzielt werden, welches für den Prüfling die Einräumung eines weiteren Prüfungsversuchs und damit die Wiedererlangung seines Prüfungsanspruchs nach rund zwei Jahren Verfahrensdauer bedeutet.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.