Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen eine Universität aus Bayern bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich für die Widerspruchsführerin beenden können, welche die Prüfung endgültig nicht bestanden hatte. Nachdem zahlreiche Aspekte geltend gemacht wurden, die auf mögliche Verfahrensfehler bei der Durchführung der Prüfung hindeuteten, wurde der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen im Vergleichswege aufgehoben und der Widerspruchsführerin wurden zwei neue Prüfungsversuche eingeräumt.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.